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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Albstadt

Als Folge des Urteils Az.: 2 S 2938/08 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11.03.2010 müssen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und damit auch die Stadt Albstadt die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser erheben.

Mehr Informationen finden Sie unter:

1. Einführung des gesplitteten Gebührenmaßstabes
2. Bisherige Abwassergebühr
3. Zukünftige Abwassergebühr
4. Vorgehensweise bei der Gebührenumstellung
5. Versiegelungsklassen und Ermäßigungen
6. Rechtliches
7. FAQs – häufig gestellte Fragen
8. Informationen und Merkblätter zum Download

Hilfe zum Selbstauskunftsverfahren
Hilfe zum Feststellungsbescheid

   

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